Bei der Trottoirüberfahrt

Halten Sie vor dem Überfahren des Trottoirs vollständig an, um Kindern den Vortritt zu lassen (Art. 41, Absatz 2, VRV).
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Halten Sie vor dem Überfahren des Trottoirs vollständig an, um Kindern den Vortritt zu lassen (Art. 41, Absatz 2, VRV).

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